Kasualien
Es gibt im Leben der meisten Menschen vier Ereignisse, bei denen sie mit
Kirche in Berührung kommen können: Taufe, Konfirmation, Trauung und
Bestattung. Diese Anlässe werden als so genannte Kasualien bzw.
Kasualhandlungen bezeichnet (lat.: Kasus = Fall), bei denen ein bestimmtes
Ereignis bzw. eine spezifische Lebensituation im Hintergrund steht.
Taufe
Ein Kind ist in Ihre Familie hineingeboren worden. Wir als Kirchengemeinde
freuen uns mit Ihnen und wünschen Ihnen und Ihrem Kind Gottes Segen! Viele
gute Wünsche sind in uns, wenn wir ein kleines Kind ansehen: Es soll heil
bleiben an Leib und Seele. Es soll die Welt entdecken und dabei doch bewahrt
bleiben. Es soll sich nicht verirren angesichts der vielen Wegen, die uns im
Leben "unter die Füße" kommen. Wohl jeder Vater und jede Mutter wünscht sich
Hilfe und Unterstützung bei der verantwortungsvollen Aufgabe, das eigene
Kind ins Leben hinein zu begleiten. Wir freuen uns, wenn Sie Ihr Kind taufen
lassen und es ihm ermöglichen, den christlichen Glauben kennenzulernen. So
kennenzulernen, dass es für sich entscheiden kann, ob es aus dieser Quelle
heraus sein Leben gestalten will.
Wann können Taufen stattfinden?
In unserer Gemeinde gibt es normalerweise einmal pro Monat die Gelegenheit
zur Taufe. Taufen finden in der Regel am Sonntagmorgen um 10.00 Uhr im
Gemeindegottesdienst statt. An folgenden Sonntagen sind Taufen möglich:
08.12.2024
12.01.2025
09.02.2025
13.04.2025
19.04.2025
18.05.2025
29.06.2025
TauffestWie melde ich mein Kind zur Taufe an?
Sie können Ihr Kind persönlich oder telefonisch im Evang. Pfarramt zur Taufe
anmelden. Zeitnah zur Taufe wird Pfarrerin Wiesner oder Pfarrerin Hupas mit Ihnen einen
Gesprächstermin zur Vorbereitung der Taufe ausmachen. Das Gespräch findet in
der Regel bei Ihnen daheim statt. Schön wäre es, wenn auch die Paten Ihres
Kindes beim Taufgespräch anwesend sein könnten.
Taufspruch Zur Taufe suchen
die Eltern ein Bibelwort als Taufspruch für ihr Kind aus. Eine gute
Übersicht sowie weitere Informationen rund um die Taufe finden Sie im
Internet unter
www.taufspruch.de.
Konfirmation
Konfirmation ist in unserer Kirche die Erinnerung daran, dass
Taufe und
Glaube untrennbar zusammengehören. Der Glaube muss erwachsen werden, muss
Gründe haben und sich auch kritischen Anfragen stellen. „Konfirmation“ kommt
von dem lateinischen Wort „confirmare“ und bedeutet "Befestigung".
Konfirmation ist die Gelegenheit für Jugendliche, bewusste Schritte des
Glaubens zu gehen oder diesen zum ersten Mal kennen zu lernen. Auch wer noch
nicht getauft ist, kann daran teilnehmen. Die Taufe erfolgt dann im Rahmen
der Konfirmandenzeit bzw. am Konfirmationstag selbst.
Konfirmiert werden die
Jugendlichen in der Regel im Alter von 14 Jahren, d.h. wenn sie die
Religionsmündigkeit erreicht haben. Stichtag ist der 30. Juni: Wenn sich ein
Jugendlicher zum Konfirmandenuntericht anmeldet, sollte er bis zum 30. Juni
des Konfirmationsjahres 14 Jahre alt sein bzw. werden. Die Anmeldung erfolgt
normalerweise im Frühjahr im Anschluss an einen Sonntagsgottesdienst. Die
evangelischen Jugendlichen des entsprechenden Jahrgangs werden von uns
rechtzeitig angeschrieben. Darüber hinaus wird der Anmeldungstermin in der
"Rathaus-Rundschau" und auf unserer Kirchenhomepage veröffentlicht.
Der Konfirmandenunterricht findet in der
Regel am Mittwochnachmittag statt. Gelegentliche Konfirmandentage sowie eine
Konfirmandenfreizeit gehören ebenfalls dazu. Jeder Konfirmand und jede Konfirmandin hat die Aufgabe sich zur Konfirmation seinen eigenen Konfirmationsspruch auszuwählen.
Als Hilfe hierzu bieten wir eine
Auswahl von Konfirmationssprüchen als PDF-Datei zum Download
an.
Viel Wissenswertes rund um das Thema "Konfirmation" gibt es für Jugendliche im
Konfiweb!
Der
kommende Konfi-Jahrgang der Kirchengemeinden Leimen und St.Ilgen wird eine
Premiere erleben. Nachdem sich in den beiden vergangenen Jahren unsere
Konfi-Gruppen inhaltlich und projektorientiert immer mehr angenähert haben,
bilden sie im Jahrgang 2022/23 eine gemeinsame Gruppe. Die Jugendlichen
kennen sich oftmals aus der Schule oder dem Sport über unsere
Gemeindegrenzen hinaus. Nun werden sie den christlichen Glauben verstärkt
aus dem Alltag und „aus dem Leben heraus“ entdecken, so das Ziel des neuen
Modells, das Pfarrerin Lena Hupas und Diakon Daniel Horsch gemeinschaftlich
entwickelt haben.
Die „Konfi-Zeit“ basiert nach diesem Modell auf
vier Säulen:
Säule 1 – Monatliche Treffen: Die Treffen
werden künftig nicht mehr jeden Mittwoch stattfinden, sondern sind fortan
einmal monatlich geplant. Dafür verlängert sich ihre Dauer so, dass Leimen
und St. Ilgen gehen neue Wege in der Konfi-Zeit unsere Themen, wie der Psalm
23, das Glaubensbekenntnis, der Umgang mit der Vergänglichkeit des Lebens
oder die eigenen Gottesbilder nicht nur theoretisch, sondern auch kreativ
und lebensbezogen betrachtet werden können.
Säule 2 –
Praxisprojekte: Verstärkt werden diese Treffen durch praktische
Projekte, welche sich die Jugendlichen frei wählen können. Angeboten werden
diese Projekte von Gemeindegliedern aus unseren beiden Gemeinden. Bei
Projekten wie biblisch Kochen, Graffity-Sprayen, einem Krippenspiel,
Klettern im Hochseilgarten, Fliegen über unsere Region oder einem
musikalischen Workshop u.v.m. haben die Konfis die Möglichkeit gelebten
Glauben zu erfahren, daran teilzuhaben und sich davon inspirieren zu lassen.
Säule 3 – Gottesdienste: Weiterhin gehören eine feste
Anzahl an Gottesdienstbesuchen, sowie deren Mitgestaltung zum Umfang des
neuen Konfi-Modells. Während ihrer Konfi-Zeit nehmen die Jugendlichen auch
an Jugendgottesdiensten teil, die gemeinsam mit den Gemeinden unserer Region
sowie auch ökumenisch in unterschiedlichsten Gestaltungsformen gefeiert
werden. Selbstverständlich setzen wir auch weiterhin auf die Highlights der
Konfi-Zeit, wie das Konfi-Wochenende, gemeinsame Grill-Abende, oder das
„SchoKo-Wochenende“ nach der Konfirmation, um unsere Gemeinschaft zu
stärken.
Säule 4 – Integrierte Jugendarbeit: Ergänzt
werden diese drei Säulen durch unser „Rahmenprogramm“: Gemeinsam laden der
Jugendtreff W.I.R. aus St. Ilgen und die Jugendgruppe Leimen die
Jugendlichen zu spannenden, abwechslungsreichen und „gechillten“
Freitagabenden ein.
UNSERE KONFIRMATIONSTERMINE 2025:
Sonntag,
18.05.2025 Abschlussgottesdienst der Konfis (in St.Ilgen)
Sonntag,
25.05.2025 Konfirmation in St.Ilgen
Sonntag, 01.06.2025 Konfirmation in
Leimen
Taufe
Konfirmation
Trauung
Bestattung
Hochzeit
Was bedeutet die kirchliche Trauung? Heiraten - das bedeutet, dass Partner ein Leben lang beieinander bleiben wollen. Sie lieben sich, haben
gelernt, sich zu vertrauen, und entscheiden sich für ein gemeinsames Leben.
Sie sind auf ihrem Weg so weit, dass sie sagen können: "Ja, wir trauen
uns..."
Bei der Hochzeit bekennt sich das Paar öffentlich zueinander. Alle
sollen es wissen und die Menschen, die dem Paar etwas bedeuten, sollen die
Entscheidung mitfeiern. Zwischen der standesamtlichen Heirat und der
kirchlichen Trauung lagen vor zwanzig, dreißig Jahren in der Regel nur
wenige Stunden. Das hat sich heute entscheidend geändert. Zivileheschließung
und kirchliche Trauung gehören nicht mehr automatisch zusammen. Das
Bewusstsein ist gewachsen, dass die kirchliche Hochzeit eine andere
Bedeutung hat als die standesamtliche Eheschließung.
Menschen, die an Gott
glauben, wissen um die Chancen und Bereicherungen, die ein Leben im
Vertrauen auf Gott schenkt. Sie erfahren ihr Leben als sinnvoll. Sie wissen
sich auch dann von Gott angenommen, wenn sie leidvoll an Grenzen stoßen.
Dieses Wissen und diese Erfahrung machen Mut, "Ja" zu einer Partnerin/ "Ja"
zu einem Partner zu sagen. Diese Paare wenden die christliche
Glaubenshaltung, dass das Leben im Vertrauen auf die bedingungslose Zusage
Gottes an die Menschen gelingt, ganz konkret auf einen wichtigen
Lebensbereich an: das Leben als Paar. Die Worte der frohen Botschaft sind
ihnen Richtschnur für ihr gemeinsames Leben.
In der kirchlichen Trauung
bittet die ganze Festgemeinde mit ihren Liedern und Gebeten Gott darum, das
Paar mit seiner Liebe zu segnen und ihm im Alltag beizustehen. Im Bund, den
das Paar schließt, will Gott selbst gegenwärtig sein in besonderer und
zeichenhafter Weise, um durch das Ehepaar seine Liebe und seinen
Schöpfungswillen zu vergegenwärtigen.
Wann und wie melde ich eine kirchliche
Trauung an? Wer sich trauen lassen will, soll sich rechtzeitig, etwa vier
Monate vorher, beim Pfarramt anmelden. Dies ist notwendig, damit die
Terminabsprachen, die für die Planung erforderlich sind, vorgenommen werden
können. Nach der Anmeldung machen wir mit Ihnen einen Gesprächstermin aus.
In dem Gespräch, das in der Regel im Pfarramt stattfindet, geht es um ein
gegenseitiges Kennenlernen, um den Inhalt einer christlichen Ehe und um die
Gestaltung des Gottesdienstes.
Weitere Informationen rund um die kirchliche
Hochzeit findet Sie unter
www.trauspruch.de
und
https://ekisuedlichekurpfalz.de/heiraten-in-der-kirche/
.
Bestattung
Die Erfahrung des Sterbens ist Teil des Lebens. Bei der kirchlichen
Bestattung geleitet die Gemeinde ihre verstorbenen Glieder zur letzten Ruhe
und befiehlt sie der Gnade Gottes an. Die Gemeinde begleitet die Sterbenden
und trauert mit den Hinterbliebenen. Stirbt ein Angehöriger, sind viele
Fragen zu klären. Auf Wunsch übernimmt ein benachrichtigtes
Bestattungsunternehmen die Erledigung wichtiger Aufgaben und benachrichtigt
auch den Pfarrer oder die Pfarrerin. Als Angehörige nehmen Sie dann Kontakt
mit uns auf. Wir vereinbaren mit Ihnen einen Termin für ein Trauergespräch.
Das Gespräch kann bei Ihnen daheim oder im Pfarramt stattfinden. Es dient
der Vorbereitung der Trauerfeier. Da in der Trauerfeier in der Regel ein
kurzer Lebenslauf des verstorbenen Menschen verlesen wird, ist es hilfreich,
wenn Sie für das Trauergespräch bereits ein paar wichtige Daten
zusammengestellt haben, z.B. anhand des Familienbuches. Die kirchliche
Bestattung ist eine gottesdienstliche Handlung. Der eigentlichen Bestattung
geht in der Regel eine Trauerfeier voraus, die Raum und Zeit bietet,
gemeinsam Abschied von den Verstorbenen zu nehmen. In der Ansprache spricht
der Pfarrer oder die Pfarrerin über die Hoffnung des christlichen Glaubens,
die auch über den Tod hinausreicht. Gibt es eine Erdbestattung, findet in
der Regel direkt im Anschluss an die Trauerfeier die Beisetzung auf dem
Friedhof statt. Bei einer Feuerbestattung findet die Beisetzung der Urne
später statt - es sei denn, die Einäscherung ist der Trauerfeier
vorausgegangen und die Urne ist an der Trauerfeier vorhanden.
Letztes Geleit in Zeiten von CoronaEs ist gerade schwer
Anteilnahme zu zeigen. Durch die Begrenzung der Teilnehmerzahl bei
Beerdigungen, können viele Menschen verstorbenen Freunden und Nachbarn nicht
das letzte Geleit geben. Was wenige wissen: die Glocken unserer
Mauritiuskirche läuten, wenn eine Trauerfeier auf dem Friedhof beginnt.
Unser Tipp: Kündigen Sie den Angehörigen an, dass sie die Feier im Gebet
begleiten. Es tut Trauernden gut, wenn sie wissen, dass sie nicht allein
sind, wenn sie Abschied von ihren Verstorbenen nehmen müssen. Eine Vorlage
zum stillen Gedenken an Personen, denen Sie gerne das letzte Geleit gegeben
hätten, finden Sie
hier.
Unmittelbar
nach dem Tod - Was ist alles vorzubereiten?
Die Erfahrung von Betroffenen
zeigt, dass es helfen kann, die notwendigen Formalitäten nach dem Tod eines
Angehörigen rechtzeitig zu bedenken. Bei einem Todesfall muss oft
kurzfristig vieles entschieden und geklärt werden. Das kann die Kräfte der
Angehörigen in dieser Situation überlasten. Die folgenden Informationen
sollen helfen, Überforderung zu vermeiden. Folgende
Unterlagen, die zur Regelung der persönlichen und rechtlichen
Angelegenheiten beim Eintreten eines Todesfalls unbedingt erforderlich sind,
sollten stets griffbereit sein:
• Bei Unverheirateten die Geburtsurkunde
•
Bei Verheirateten die Geburts- und Heiratsurkunde
• Bei Verwitweten die
Geburts- und Heiratsurkunde sowie die Sterbeurkunde des verstorbenen
Ehepartners (ersatzweise die Heiratsurkunde mit Randvermerk)
• Bei
Geschiedenen die Geburts- und Heiratsurkunde sowie das Scheidungsurteil
(ersatzweise die Heiratsurkunde mit Randvermerk)
• Bei Minderjährigen die
Geburtsurkunde des Kindes und die Heiratsurkunde der Eltern. Bei Vorliegen
eines Familienstammbuches mit vollständigen Eintragungen werden keine
Einzelurkunden benötigt.
• Falls vorhanden, das Testament bzw. die
Hinterlegungsurkunde oder Angabe über die Hinterlegung.
• Pensions- und
Rentenpapiere sowie Krankenversicherungsunterlagen.
Was nach dem Eintreten
des Todesfalles zu tun ist:• Es ist ratsam, sofort einen vertrauten
Menschen herbeizubitten, um Beistand für die vielen Aufgaben zu haben.
• Die
Erfahrungen von Angehörigen zeigen, dass die Begleitung durch die
Gemeindepfarrerin oder den Gemeindepfarrer vor und nach dem Eintreten des
Todesfalls als hilfreich und entlastend erlebt wird.
• Beim natürlichen Tod
in der Wohnung muss der Hausarzt oder ein anderer Arzt benachrichtigt werden
zur Feststellung der Todesursache (Leichenschauschein, Todesbescheinigung).
Bei unnatürlichem Tod durch Unfall oder bei Tod im Krankenhaus ist
automatisch die entsprechende Einrichtung (Polizei bzw. die
Krankenhausverwaltung) eingeschaltet.
• Sofern vorhanden, kann ein
Bestattungsunternehmen eine wesentliche Hilfe sein, weil es die anfallenden
Formalitäten für die Angehörigen erledigt (Meldung beim Standesamt,
Sterbeurkunde, Vorbereitung der Bestattung, Lebensversicherung,
Unfallversicherung und weiteres).
• Es ist sinnvoll, baldigst Kontakt zur
Gemeindepfarrerin oder zum Gemeindepfarrer aufzunehmen, wenn eine kirchliche
Bestattung gewünscht wird.
Spätere Maßnahmen:• Sterbekasse
benachrichtigen (Sterbeurkunde beilegen).
• Bausparkasse sofort
benachrichtigen, wenn Verstorbene im Zusammenhang mit einem Bausparvertrag
lebensversichert waren (Sterbeurkunde, eventuell Totenschein beilegen).
•
Verträge bei Bausparkassen und Banken: beraten lassen, wie die bestehenden
Verträge behandelt werden sollen.
• Steuerkarte bei der Gemeindeverwaltung
beantragen, wenn die Hinterbliebenen Anspruch auf Versorgungsbezüge haben.
•
Benachrichtigung des Arbeitgebers.
• Rentenversicherung benachrichtigen,
falls aus einem (vielleicht früheren) Ausbildungs- oder
Beschäftigungsverhältnis Ansprüche bestehen (Sterbeurkunde beilegen).
•
Krankenversicherung: Mitgliedschaft kündigen (Sterbeurkunde beilegen),
Erstattung der Krankheitskosten beantragen, ggf. Sterbegeld beantragen, ggf.
die Versicherung der Hinterbliebenen neu regeln.
• Kraftfahrzeug der
Verstorbenen ab- oder ummelden (bei der Zulassungsstelle der
Stadtverwaltung).
• Versicherungen umschreiben oder kündigen.
• Konten und
Geldanlagen: Vollmacht oder Erbschein vorlegen und evtl. nötige
Umschreibungen vornehmen lassen, Daueraufträge oder Einzugsermächtigungen
überprüfen, Vereinbarungen über langfristige Geldanlagen überprüfen.
•
Sonstige Verpflichtungen der Verstorbenen wie Mitgliedschaften, Abonnements,
Verträge, Bürgschaften, Einzugsermächtigungen, Ratenzahlungen,
Darlehenstilgungen überprüfen.
• Zurückforderung von Darlehen oder
verliehenen Kunst- oder Wertgegenständen.
• Testamentsvollstrecker und
Vormünder benachrichtigen.
• Schul- und Berufsausbildung bei hinterbliebenen
Kindern ab dem 11. Schuljahr: Beim Arbeitsamt (Ausbildungsförderung)
Auskunft über mögliche Zuschüsse, Beihilfen usw. einholen und entsprechende
Anträge stellen.
• Sozialamt: Ggf. Auskünfte über Ansprüche einholen und
Anträge stellen (Wohngeld und anderes).
• Erbschaftssteuererklärung: Bei
Erbschaft sind die Erben verpflichtet, eine Erbschaftssteuererklärung beim
Finanzamt abzugeben.