Evangelische Kirchengemeinde Leimen Menschen in Bewegung
 

Kasualien

Es gibt im Leben der meisten Menschen vier Ereignisse, bei denen sie mit Kirche in Berührung kommen können: Taufe, Konfirmation, Trauung und Bestattung. Diese Anlässe werden als so genannte Kasualien bzw. Kasualhandlungen bezeichnet (lat.: Kasus = Fall), bei denen ein bestimmtes Ereignis bzw. eine spezifische Lebensituation im Hintergrund steht.

Taufe

Ein Kind ist in Ihre Familie hineingeboren worden. Wir als Kirchengemeinde freuen uns mit Ihnen und wünschen Ihnen und Ihrem Kind Gottes Segen! Viele gute Wünsche sind in uns, wenn wir ein kleines Kind ansehen: Es soll heil bleiben an Leib und Seele. Es soll die Welt entdecken und dabei doch bewahrt bleiben. Es soll sich nicht verirren angesichts der vielen Wegen, die uns im Leben "unter die Füße" kommen. Wohl jeder Vater und jede Mutter wünscht sich Hilfe und Unterstützung bei der verantwortungsvollen Aufgabe, das eigene Kind ins Leben hinein zu begleiten. Wir freuen uns, wenn Sie Ihr Kind taufen lassen und es ihm ermöglichen, den christlichen Glauben kennenzulernen. So kennenzulernen, dass es für sich entscheiden kann, ob es aus dieser Quelle heraus sein Leben gestalten will.

Wann können Taufen stattfinden? In unserer Gemeinde gibt es normalerweise einmal pro Monat die Gelegenheit zur Taufe. Taufen finden in der Regel am Sonntagmorgen um 10.00 Uhr im Gemeindegottesdienst statt. An folgenden Sonntagen sind Taufen möglich:
21.01.2024 Winterkirche im Gemeindehaus
18.02.2024 Winterkirche im Gemeindehaus
10.03.2024
31.03.2024
07.04.2024
05.05.2024
23.06.2024
28.07.2024
25.08.2024
29.09.2024
20.10.2024
08.12.2024


Wie melde ich mein Kind zur Taufe an? Sie können Ihr Kind persönlich oder telefonisch im Evang. Pfarramt zur Taufe anmelden. Zeitnah zur Taufe wird Pfarrerin Wiesner oder Pfarrerin Hupas mit Ihnen einen Gesprächstermin zur Vorbereitung der Taufe ausmachen. Das Gespräch findet in der Regel bei Ihnen daheim statt. Schön wäre es, wenn auch die Paten Ihres Kindes beim Taufgespräch anwesend sein könnten.

Taufspruch Zur Taufe suchen die Eltern ein Bibelwort als Taufspruch für ihr Kind aus. Eine gute Übersicht sowie weitere Informationen rund um die Taufe finden Sie im Internet unter www.taufspruch.de.

Konfirmation

Konfirmation ist in unserer Kirche die Erinnerung daran, dass Taufe und Glaube untrennbar zusammengehören. Der Glaube muss erwachsen werden, muss Gründe haben und sich auch kritischen Anfragen stellen. „Konfirmation“ kommt von dem lateinischen Wort „confirmare“ und bedeutet "Befestigung".

Konfirmation ist die Gelegenheit für Jugendliche, bewusste Schritte des Glaubens zu gehen oder diesen zum ersten Mal kennen zu lernen. Auch wer noch nicht getauft ist, kann daran teilnehmen. Die Taufe erfolgt dann im Rahmen der Konfirmandenzeit bzw. am Konfirmationstag selbst.

Konfirmiert werden die Jugendlichen in der Regel im Alter von 14 Jahren, d.h. wenn sie die Religionsmündigkeit erreicht haben. Stichtag ist der 30. Juni: Wenn sich ein Jugendlicher zum Konfirmandenuntericht anmeldet, sollte er bis zum 30. Juni des Konfirmationsjahres 14 Jahre alt sein bzw. werden. Die Anmeldung erfolgt normalerweise im Frühjahr im Anschluss an einen Sonntagsgottesdienst. Die evangelischen Jugendlichen des entsprechenden Jahrgangs werden von uns rechtzeitig angeschrieben. Darüber hinaus wird der Anmeldungstermin in der "Rathaus-Rundschau" und auf unserer Kirchenhomepage veröffentlicht.

Der Konfirmandenunterricht findet in der Regel am Mittwochnachmittag statt. Gelegentliche Konfirmandentage sowie eine Konfirmandenfreizeit gehören ebenfalls dazu. Jeder Konfirmand und jede Konfirmandin hat die Aufgabe sich zur Konfirmation seinen eigenen Konfirmationsspruch auszuwählen. Als Hilfe hierzu bieten wir eine Auswahl von Konfirmationssprüchen als PDF-Datei zum Download an. Viel Wissenswertes rund um das Thema "Konfirmation" gibt es für Jugendliche im Konfiweb!

Der kommende Konfi-Jahrgang der Kirchengemeinden Leimen und St.Ilgen wird eine Premiere erleben. Nachdem sich in den beiden vergangenen Jahren unsere Konfi-Gruppen inhaltlich und projektorientiert immer mehr angenähert haben, bilden sie im Jahrgang 2022/23 eine gemeinsame Gruppe. Die Jugendlichen kennen sich oftmals aus der Schule oder dem Sport über unsere Gemeindegrenzen hinaus. Nun werden sie den christlichen Glauben verstärkt aus dem Alltag und „aus dem Leben heraus“ entdecken, so das Ziel des neuen Modells, das Pfarrerin Lena Hupas und Diakon Daniel Horsch gemeinschaftlich entwickelt haben.

Die „Konfi-Zeit“ basiert nach diesem Modell auf vier Säulen:
Säule 1 – Monatliche Treffen: Die Treffen werden künftig nicht mehr jeden Mittwoch stattfinden, sondern sind fortan einmal monatlich geplant. Dafür verlängert sich ihre Dauer so, dass Leimen und St. Ilgen gehen neue Wege in der Konfi-Zeit unsere Themen, wie der Psalm 23, das Glaubensbekenntnis, der Umgang mit der Vergänglichkeit des Lebens oder die eigenen Gottesbilder nicht nur theoretisch, sondern auch kreativ und lebensbezogen betrachtet werden können.
Säule 2 – Praxisprojekte: Verstärkt werden diese Treffen durch praktische Projekte, welche sich die Jugendlichen frei wählen können. Angeboten werden diese Projekte von Gemeindegliedern aus unseren beiden Gemeinden. Bei Projekten wie biblisch Kochen, Graffity-Sprayen, einem Krippenspiel, Klettern im Hochseilgarten, Fliegen über unsere Region oder einem musikalischen Workshop u.v.m. haben die Konfis die Möglichkeit gelebten Glauben zu erfahren, daran teilzuhaben und sich davon inspirieren zu lassen.
Säule 3 – Gottesdienste: Weiterhin gehören eine feste Anzahl an Gottesdienstbesuchen, sowie deren Mitgestaltung zum Umfang des neuen Konfi-Modells. Während ihrer Konfi-Zeit nehmen die Jugendlichen auch an Jugendgottesdiensten teil, die gemeinsam mit den Gemeinden unserer Region sowie auch ökumenisch in unterschiedlichsten Gestaltungsformen gefeiert werden. Selbstverständlich setzen wir auch weiterhin auf die Highlights der Konfi-Zeit, wie das Konfi-Wochenende, gemeinsame Grill-Abende, oder das „SchoKo-Wochenende“ nach der Konfirmation, um unsere Gemeinschaft zu stärken.
Säule 4 – Integrierte Jugendarbeit: Ergänzt werden diese drei Säulen durch unser „Rahmenprogramm“: Gemeinsam laden der Jugendtreff W.I.R. aus St. Ilgen und die Jugendgruppe Leimen die Jugendlichen zu spannenden, abwechslungsreichen und „gechillten“ Freitagabenden ein.

UNSERE KONFIRMATIONSTERMINE 2024:
Samstag, 27.04.2024 Konfirmation in St.Ilgen
Sonntag, 28.04.2024 Konfirmation in Leimen

Kasualien

Taufe
Konfirmation
Trauung
Bestattung

Hochzeit

Was bedeutet die kirchliche Trauung? Heiraten - das bedeutet, dass Partner ein Leben lang beieinander bleiben wollen. Sie lieben sich, haben gelernt, sich zu vertrauen, und entscheiden sich für ein gemeinsames Leben. Sie sind auf ihrem Weg so weit, dass sie sagen können: "Ja, wir trauen uns..."

Bei der Hochzeit bekennt sich das Paar öffentlich zueinander. Alle sollen es wissen und die Menschen, die dem Paar etwas bedeuten, sollen die Entscheidung mitfeiern. Zwischen der standesamtlichen Heirat und der kirchlichen Trauung lagen vor zwanzig, dreißig Jahren in der Regel nur wenige Stunden. Das hat sich heute entscheidend geändert. Zivileheschließung und kirchliche Trauung gehören nicht mehr automatisch zusammen. Das Bewusstsein ist gewachsen, dass die kirchliche Hochzeit eine andere Bedeutung hat als die standesamtliche Eheschließung.

Menschen, die an Gott glauben, wissen um die Chancen und Bereicherungen, die ein Leben im Vertrauen auf Gott schenkt. Sie erfahren ihr Leben als sinnvoll. Sie wissen sich auch dann von Gott angenommen, wenn sie leidvoll an Grenzen stoßen. Dieses Wissen und diese Erfahrung machen Mut, "Ja" zu einer Partnerin/ "Ja" zu einem Partner zu sagen. Diese Paare wenden die christliche Glaubenshaltung, dass das Leben im Vertrauen auf die bedingungslose Zusage Gottes an die Menschen gelingt, ganz konkret auf einen wichtigen Lebensbereich an: das Leben als Paar. Die Worte der frohen Botschaft sind ihnen Richtschnur für ihr gemeinsames Leben.

In der kirchlichen Trauung bittet die ganze Festgemeinde mit ihren Liedern und Gebeten Gott darum, das Paar mit seiner Liebe zu segnen und ihm im Alltag beizustehen. Im Bund, den das Paar schließt, will Gott selbst gegenwärtig sein in besonderer und zeichenhafter Weise, um durch das Ehepaar seine Liebe und seinen Schöpfungswillen zu vergegenwärtigen.

Wann und wie melde ich eine kirchliche Trauung an? Wer sich trauen lassen will, soll sich rechtzeitig, etwa vier Monate vorher, beim Pfarramt anmelden. Dies ist notwendig, damit die Terminabsprachen, die für die Planung erforderlich sind, vorgenommen werden können. Nach der Anmeldung machen wir mit Ihnen einen Gesprächstermin aus. In dem Gespräch, das in der Regel im Pfarramt stattfindet, geht es um ein gegenseitiges Kennenlernen, um den Inhalt einer christlichen Ehe und um die Gestaltung des Gottesdienstes.

Weitere Informationen rund um die kirchliche Hochzeit findet Sie unter www.trauspruch.de.

Bestattung

Die Erfahrung des Sterbens ist Teil des Lebens. Bei der kirchlichen Bestattung geleitet die Gemeinde ihre verstorbenen Glieder zur letzten Ruhe und befiehlt sie der Gnade Gottes an. Die Gemeinde begleitet die Sterbenden und trauert mit den Hinterbliebenen. Stirbt ein Angehöriger, sind viele Fragen zu klären. Auf Wunsch übernimmt ein benachrichtigtes Bestattungsunternehmen die Erledigung wichtiger Aufgaben und benachrichtigt auch den Pfarrer oder die Pfarrerin. Als Angehörige nehmen Sie dann Kontakt mit uns auf. Wir vereinbaren mit Ihnen einen Termin für ein Trauergespräch. Das Gespräch kann bei Ihnen daheim oder im Pfarramt stattfinden. Es dient der Vorbereitung der Trauerfeier. Da in der Trauerfeier in der Regel ein kurzer Lebenslauf des verstorbenen Menschen verlesen wird, ist es hilfreich, wenn Sie für das Trauergespräch bereits ein paar wichtige Daten zusammengestellt haben, z.B. anhand des Familienbuches. Die kirchliche Bestattung ist eine gottesdienstliche Handlung. Der eigentlichen Bestattung geht in der Regel eine Trauerfeier voraus, die Raum und Zeit bietet, gemeinsam Abschied von den Verstorbenen zu nehmen. In der Ansprache spricht der Pfarrer oder die Pfarrerin über die Hoffnung des christlichen Glaubens, die auch über den Tod hinausreicht. Gibt es eine Erdbestattung, findet in der Regel direkt im Anschluss an die Trauerfeier die Beisetzung auf dem Friedhof statt. Bei einer Feuerbestattung findet die Beisetzung der Urne später statt - es sei denn, die Einäscherung ist der Trauerfeier vorausgegangen und die Urne ist an der Trauerfeier vorhanden.

Letztes Geleit in Zeiten von Corona
Es ist gerade schwer Anteilnahme zu zeigen. Durch die Begrenzung der Teilnehmerzahl bei Beerdigungen, können viele Menschen verstorbenen Freunden und Nachbarn nicht das letzte Geleit geben. Was wenige wissen: die Glocken unserer Mauritiuskirche läuten, wenn eine Trauerfeier auf dem Friedhof beginnt. Unser Tipp: Kündigen Sie den Angehörigen an, dass sie die Feier im Gebet begleiten. Es tut Trauernden gut, wenn sie wissen, dass sie nicht allein sind, wenn sie Abschied von ihren Verstorbenen nehmen müssen. Eine Vorlage zum stillen Gedenken an Personen, denen Sie gerne das letzte Geleit gegeben hätten, finden Sie hier.

Unmittelbar nach dem Tod - Was ist alles vorzubereiten?
Die Erfahrung von Betroffenen zeigt, dass es helfen kann, die notwendigen Formalitäten nach dem Tod eines Angehörigen rechtzeitig zu bedenken. Bei einem Todesfall muss oft kurzfristig vieles entschieden und geklärt werden. Das kann die Kräfte der Angehörigen in dieser Situation überlasten. Die folgenden Informationen sollen helfen, Überforderung zu vermeiden. Folgende Unterlagen, die zur Regelung der persönlichen und rechtlichen Angelegenheiten beim Eintreten eines Todesfalls unbedingt erforderlich sind, sollten stets griffbereit sein:
• Bei Unverheirateten die Geburtsurkunde
• Bei Verheirateten die Geburts- und Heiratsurkunde
• Bei Verwitweten die Geburts- und Heiratsurkunde sowie die Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners (ersatzweise die Heiratsurkunde mit Randvermerk)
• Bei Geschiedenen die Geburts- und Heiratsurkunde sowie das Scheidungsurteil (ersatzweise die Heiratsurkunde mit Randvermerk)
• Bei Minderjährigen die Geburtsurkunde des Kindes und die Heiratsurkunde der Eltern. Bei Vorliegen eines Familienstammbuches mit vollständigen Eintragungen werden keine Einzelurkunden benötigt.
• Falls vorhanden, das Testament bzw. die Hinterlegungsurkunde oder Angabe über die Hinterlegung.
• Pensions- und Rentenpapiere sowie Krankenversicherungsunterlagen.

Was nach dem Eintreten des Todesfalles zu tun ist:
• Es ist ratsam, sofort einen vertrauten Menschen herbeizubitten, um Beistand für die vielen Aufgaben zu haben.
• Die Erfahrungen von Angehörigen zeigen, dass die Begleitung durch die Gemeindepfarrerin oder den Gemeindepfarrer vor und nach dem Eintreten des Todesfalls als hilfreich und entlastend erlebt wird.
• Beim natürlichen Tod in der Wohnung muss der Hausarzt oder ein anderer Arzt benachrichtigt werden zur Feststellung der Todesursache (Leichenschauschein, Todesbescheinigung). Bei unnatürlichem Tod durch Unfall oder bei Tod im Krankenhaus ist automatisch die entsprechende Einrichtung (Polizei bzw. die Krankenhausverwaltung) eingeschaltet.
• Sofern vorhanden, kann ein Bestattungsunternehmen eine wesentliche Hilfe sein, weil es die anfallenden Formalitäten für die Angehörigen erledigt (Meldung beim Standesamt, Sterbeurkunde, Vorbereitung der Bestattung, Lebensversicherung, Unfallversicherung und weiteres).
• Es ist sinnvoll, baldigst Kontakt zur Gemeindepfarrerin oder zum Gemeindepfarrer aufzunehmen, wenn eine kirchliche Bestattung gewünscht wird.

Spätere Maßnahmen:
• Sterbekasse benachrichtigen (Sterbeurkunde beilegen).
• Bausparkasse sofort benachrichtigen, wenn Verstorbene im Zusammenhang mit einem Bausparvertrag lebensversichert waren (Sterbeurkunde, eventuell Totenschein beilegen).
• Verträge bei Bausparkassen und Banken: beraten lassen, wie die bestehenden Verträge behandelt werden sollen.
• Steuerkarte bei der Gemeindeverwaltung beantragen, wenn die Hinterbliebenen Anspruch auf Versorgungsbezüge haben.
• Benachrichtigung des Arbeitgebers.
• Rentenversicherung benachrichtigen, falls aus einem (vielleicht früheren) Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnis Ansprüche bestehen (Sterbeurkunde beilegen).
• Krankenversicherung: Mitgliedschaft kündigen (Sterbeurkunde beilegen), Erstattung der Krankheitskosten beantragen, ggf. Sterbegeld beantragen, ggf. die Versicherung der Hinterbliebenen neu regeln.
• Kraftfahrzeug der Verstorbenen ab- oder ummelden (bei der Zulassungsstelle der Stadtverwaltung).
• Versicherungen umschreiben oder kündigen.
• Konten und Geldanlagen: Vollmacht oder Erbschein vorlegen und evtl. nötige Umschreibungen vornehmen lassen, Daueraufträge oder Einzugsermächtigungen überprüfen, Vereinbarungen über langfristige Geldanlagen überprüfen.
• Sonstige Verpflichtungen der Verstorbenen wie Mitgliedschaften, Abonnements, Verträge, Bürgschaften, Einzugsermächtigungen, Ratenzahlungen, Darlehenstilgungen überprüfen.
• Zurückforderung von Darlehen oder verliehenen Kunst- oder Wertgegenständen.
• Testamentsvollstrecker und Vormünder benachrichtigen.
• Schul- und Berufsausbildung bei hinterbliebenen Kindern ab dem 11. Schuljahr: Beim Arbeitsamt (Ausbildungsförderung) Auskunft über mögliche Zuschüsse, Beihilfen usw. einholen und entsprechende Anträge stellen.
• Sozialamt: Ggf. Auskünfte über Ansprüche einholen und Anträge stellen (Wohngeld und anderes).
• Erbschaftssteuererklärung: Bei Erbschaft sind die Erben verpflichtet, eine Erbschaftssteuererklärung beim Finanzamt abzugeben.


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